Bestattungsamt

Erika Winterhalter
Tel. 052 745 12 25
Ab dem 1. Januar 2011 wird die Ausstellung des Leichenpasses neu geregelt. Neu ist das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen für die Ausstellung zuständig.

Bitte entnehmen Sie dem Merkblatt die nötigen Informationen zur Ausstellung eines Leichenpasses.

Amt für Handelsregister und Zivilstandeswesen
Bahnhofstrasse 53
8510 Frauenfeld

Tel. 052 724 29 25

Montag bis Freitag

08.00 bis 11.00 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
Portable Document Format Merkblatt Leichenpass (PDF, 55 KB)
Politische Gemeinde Neunforn
Gemeindekanzlei
8526 Oberneunforn
kanzlei@neunforn.ch


Netzwerk - Internetagentur St.Gallen