Amtliche Publikationen

 

Öffentliche Auflage Verkehrsanordnung
(Einwendungsverfahren)

Gemeinde, Ort:        Neunforn, Oberneunforn
Strasse, Weg:            Ossingerstrasse, Hauptstrasse – Parkplatz Parzelle Nr. 214
Antragsteller:           Politische Gemeinde Neunforn
Anordnung:              Beschränkung Parkzeit

Mit Eingabe vom 3. April 2025 beantragt die Politische Gemeinde Neunforn dem Departememt für Bau und Umwel den Erlass folgender Verkehrsanordnung:

Das Signal 4.17 „Parkieren gestattet“ mit Zusatz „Max. 24 Stunden“ gemäss Situationsplan vom 3. April 2025.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Neunforn eingesehen werden.

Auflagezeit:      10. April 2025 bis 30. April 2025

Ort:                      Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                              Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.

Oberneunforn, 8. April 2025

Der Gemeinderat

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Ruba Immobilien AG, Ossingerstrasse 10, 8526 Oberneunforn

Bauvorhaben:  Abbruch Schopf / Neubau DEFH (Projektänderung)

Lage:                  Parz. Nr. 247 (Ossingerstrasse 10, Oberneunforn)

Zone:                 Dorfzone A (DA), Gefahrenzone (GZ)

Auflagezeit:     22. April 2025 bis 12. Mai 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 15. April 2025

Der Gemeinderat

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: R. + M. Frehner, Funkenrebenstrasse 4, 8526 Oberneunforn

Bauvorhaben:  Neubau Stützmauern / Sichtschutz / Pergola

Lage:                  Parz. Nr. 286 (Funkenrebenstrasse 4, Oberneunforn)

Zone:                 Wohnzone 2-geschossig (W2H)

Auflagezeit:     22. April 2025 bis 12. Mai 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 15. April 2025

Der Gemeinderat

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: C. + S. Egli, Waltalingerstrasse 22a, 8526 Oberneunforn

Bauvorhaben:  Erstellung PV-Anlage

Lage:                  Parz. Nr. 1243 (Waltalingerstrasse 22a, Oberneunforn)

Zone:                 Dorfzone A (DA)

Auflagezeit:     22. April 2025 bis 12. Mai 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 17. April 2025

Der Gemeinderat

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Karl Schuler, Ergetenacker 36, 8525 Niederneunforn

Bauvorhaben:  Erstellung Sonnenschutz

Lage:                  Parz. Nr. 2573 (Ergetenacker 36, 8525 Niederneunforn)

Zone:                 Wohnzone 2-geschossig (W2)

Auflagezeit:     28. April 2025 bis 19. Mai 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 25. April 2025

Der Gemeinderat