Amtliche Publikationen
Amtliche Publikation einer Baueingabe
Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Schulgemeinde Neunforn, Rietacker, 8526 Oberneunforn
Bauvorhaben: Container als Klassenzimmer
Lage: Parz. Nr. 1071 (Rietacker, Oberneunforn)
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe)
Auflagezeit: 26. Mai 2026 bis 15. Juni 2026
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Oberneunforn, 13. Mai 2026
Der Gemeinderat
Amtliche Publikation einer Baueingabe
Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Benjamin Gentsch, Schlossackerstrasse 25, 8526 Oberneunforn
Bauvorhaben: Umbau bestehende Liegenschaft zu MFH, Ersatzneubau Schopf als Autounterstand mit Lagerfläche
Lage: Parz. Nr. 142 (Herrengasse 12a / 12b, Oberneunforn)
Zone: Dorfzone A (DA)
Auflagezeit: 25. Mai 2026 bis 15. Juni 2026
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Oberneunforn, 20. Mai 2026
Der Gemeinderat
Publikation Verkehrsanordnung
Gemeinde, Ort Neunforn, Oberneunforn
Strasse, Weg Wilenerstrasse
Antragsteller Politische Gemeinde Neunforn
Anordnung Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.30 „Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“ mit Zusatz 5.04 „Wiederholungstafel“ und die Aufhebung der Signale 2.53.1 „Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell“ und 2.53 „Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“ werden gemäss Antrag vom 28. November 2025 und Situationsplan vom 2. März 2026 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Neunforn eingesehen werden.
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Oberneunforn, 30. April 2026
Politische Gemeinde Neunforn