Amtliche Publikationen

 

Amtliche Publikation Verkehrsanordnung (Reg.-Nr. 2024/030/TBA)

Gemeinde, Ort                    Neunforn, Oberneunforn
Strasse, Weg                       Bachstrasse 2
Antragsteller                       Politische Gemeinde Neunforn
Anordnung                          Parkverbot

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Das Signal 2.50 «Parkieren verboten» mit Zusatz «Ganzes Areal ausgenommen Mitarbeiter und Besucher Gemeindehaus» wird gemäss Antrag vom 22. November 2023 und Situationsplan vom 29. November 2023 genehmigt.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Neunforn eingesehen werden.

Auflagezeit:    29. Februar 2024 bis 30. März 2024

Ort:                      Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                              Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Oberneunforn, 28. Februar 2024

Der Gemeinderat