Amtliche Publikationen
Bauwesen/Öffentliche Auflagen
Departement für Bau und Umwelt
Im Rahmen der Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das bisherige «Hinweisinventar Bauten» überarbeitet und in ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte (IDEGO) überführt werden.
Die fachliche Überarbeitung der Politischen Gemeinden im Bezirk Frauenfeld ist abgeschlossen und der Entwurf des IDEGO wird einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterzogen (im Sinne von § 9 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau [PBG; RB 700]). Die Mitwirkung findet über das online-Tool
« https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/idego-bezirk-frauenfeld/participant » statt.
Dauer der Mitwirkung
30. Juni 2025 bis 18. November 2025
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.denkmalpflege.tg.ch oder zu Schalteröffnungszeiten bei Ihrer Gemeinde. Für Fragen zur Mitwirkung betreibt das Amt für Denkmalpflege eine «Hotline»: 058 345 60 30 (Montag 8:00–12:00 Uhr, Dienstag 8:00–12:00 Uhr, Mittwoch 13:30–17:00 Uhr).
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahme das erwähnte online-Tool «e-Vernehmlassungen». Stellungnahmen, die nicht auf diesem Weg erfasst werden können, sind per Post zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Denkmalpflege, Ringstrasse 16, 8510 Frauenfeld, Vermerk Inventarisation «Mitwirkung IDEGO». Ihre Eingabe muss bis zum 18. November 2025 an das Amt für Denkmalpflege zugestellt werden.
Frauenfeld, Juni 2025 Departement für Bau und Umwelt
Öffentliche Bekanntmachung
Die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 erfordert auch eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). Die Ergebnisse liegen zur Vernehmlassung vor und werden öffentlich bekannt gemacht:
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024/2025 (Entwurf März 2025)
Entwurf für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1)
Zwischen der Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 und den beiden Gesetzesanpassungen besteht ein enger Sachzusammenhang. Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der Richtplanentwurf (Stand: März 2025) öffentlich bekannt gemacht. Parallel dazu wird der Entwurf mit den beiden Gesetzesanpassungen in die verwaltungsexterne Vernehmlassung gegeben.
Auflagezeit: 12. Mai 2025 bis 6. September 2025
Ort: Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld
Mo-Fr: 07.45 Uhr – 11.45 Uhr und 13.15 Uhr – 17.00 Uhr
Die beiden Entwurfsvorlagen können auch im Internet eingesehen werden:
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-kantonaler-richtplan-2024-2025
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/revision-pbg-und-strwg
Die Vernehmlassungsverfahren werden mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen“ durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Internet (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zu den beiden Entwurfsvorlagen zu äussern.
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahmen das Online Tool „e-Vernehmlassungen“.
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool „e-Vernehmlassungen“ erfasst werden, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld.
Oberneunforn, 5. Mai 2025