Amtliche Publikationen

 

Öffentliche Auflage Verkehrsanordnung

Gemeinde, Ort:        Neunforn, Oberneunforn
Strasse, Weg:            Ossingerstrasse, Hauptstrasse – Parkplatz Parzelle Nr. 214
Antragsteller:           Politische Gemeinde Neunforn
Anordnung:              Beschränkung Parkzeit

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Das Signal 4.17 «Parkieren gestattet» mit Zusatz «Max. 24 Stunden» wird gemäss Antrag und Situationsplan vom 3. April 2025 genehmigt.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Neunforn eingesehen werden.

Auflagezeit:      23. Mai 2025 bis 23. Juni 2025

Ort:                      Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                              Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Oberneunforn, 21. Mai 2025

Der Gemeinderat

Öffentliche Bekanntmachung

Die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 erfordert auch eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). Die Ergebnisse liegen zur Vernehmlassung vor und werden öffentlich bekannt gemacht:

 Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024/2025 (Entwurf März 2025)

Entwurf für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1)

Zwischen der Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 und den beiden Gesetzesanpassungen besteht ein enger Sachzusammenhang. Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der Richtplanentwurf (Stand: März 2025) öffentlich bekannt gemacht. Parallel dazu wird der Entwurf mit den beiden Gesetzesanpassungen in die verwaltungsexterne Vernehmlassung gegeben.

Auflagezeit:      12. Mai 2025 bis 6. September 2025

Ort:                      Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld
                              Mo-Fr: 07.45 Uhr – 11.45 Uhr und 13.15 Uhr – 17.00 Uhr

Die beiden Entwurfsvorlagen können auch im Internet eingesehen werden:
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-kantonaler-richtplan-2024-2025
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/revision-pbg-und-strwg

Die Vernehmlassungsverfahren werden mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen“ durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Internet (vgl. oben).

Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zu den beiden Entwurfsvorlagen zu äussern.

Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahmen das Online Tool „e-Vernehmlassungen“.

Stellungnahmen, die nicht im Online Tool „e-Vernehmlassungen“ erfasst werden, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld.

Oberneunforn, 5. Mai 2025

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Hansueli Bär, Altikerstrasse 51, 8525 Niederneunforn

Bauvorhaben:  Neubau Treppenaufgang, Dachsanierung und Erweiterung Schopf

Lage:                  Parz. Nr. 2004 (Altikerstrasse 51, Niederneunforn)

Zone:                 Dorfzone A (DA)

Auflagezeit:     12. Mai 2025 bis 2. Juni 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 7. Mai 2025

Der Gemeinderat

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Mathias Gredig und Angela Weiss, Schlossackerstrasse 21, 8526 Oberneunforn

Bauvorhaben:  Ausbau Dachgeschoss, Neubau Spitzlukarne, Dachflächenfenster und Fenster

Lage:                  Parz. Nr. 1130 (Schlossackerstrasse 21, Oberneunforn)

Zone:                 Wohnzone 2-geschossig (W2H)

Auflagezeit:     12. Mai 2025 bis 2. Juni 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 8. Mai 2025

Der Gemeinderat

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Patrick Schmid, Altikerstrase 27, 8525 Niederneunforn

Bauvorhaben:  Neubau Mutterkuhstall
                           Gesuch um Ausnahmebewilligung für Stützmauern ohne Zwischenbermen

Lage:                  Parz. Nr. 2023 (Schwerzi, Niederneunforn)

Zone:                 Landschaftsschutzzone (LS)

Auflagezeit:     26. Mai 2025 bis 16. Juni 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 21. Mai 2025

Der Gemeinderat