Amtliche Publikationen
Bauwesen/Öffentliche Auflagen
Departement für Bau und Umwelt
Im Rahmen der Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das bisherige «Hinweisinventar Bauten» überarbeitet und in ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte (IDEGO) überführt werden.
Die fachliche Überarbeitung der Politischen Gemeinden im Bezirk Frauenfeld ist abgeschlossen und der Entwurf des IDEGO wird einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterzogen (im Sinne von § 9 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau [PBG; RB 700]). Die Mitwirkung findet über das online-Tool
« https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/idego-bezirk-frauenfeld/participant » statt.
Dauer der Mitwirkung
30. Juni 2025 bis 18. November 2025
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.denkmalpflege.tg.ch oder zu Schalteröffnungszeiten bei Ihrer Gemeinde. Für Fragen zur Mitwirkung betreibt das Amt für Denkmalpflege eine «Hotline»: 058 345 60 30 (Montag 8:00–12:00 Uhr, Dienstag 8:00–12:00 Uhr, Mittwoch 13:30–17:00 Uhr).
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahme das erwähnte online-Tool «e-Vernehmlassungen». Stellungnahmen, die nicht auf diesem Weg erfasst werden können, sind per Post zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Denkmalpflege, Ringstrasse 16, 8510 Frauenfeld, Vermerk Inventarisation «Mitwirkung IDEGO». Ihre Eingabe muss bis zum 18. November 2025 an das Amt für Denkmalpflege zugestellt werden.
Frauenfeld, Juni 2025 Departement für Bau und Umwelt
Gewässerraumausscheidung Neunforn – Mitwirkung
Gestützt auf Art. 36a des schweizerischen Gewässerschutzgesetzes (GSCHG) sowie § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) müssen für die Gemeinde Neunforn wie für alle Gemeinden des Kantons Thurgaus bis Ende 2026 die Gewässerräume festgelegt werden.
Mit der Erarbeitung der Gewässerraumausscheidung wurde die Fröhlich Wasserbau AG beauftragt. Für das Verfahren zur Festlegung der Gewässerraumlinien gelten § 5 Abs. 2-5 PBG sowie die §§ 6 und 29 – 31 PBG. Der Planungsprozess erfolgt analog dem Prozess der Festsetzung von Baulinien- und Gestaltungsplänen. Die Planung ist abgestützt auf den Leitfaden des Amts für Umwelt des Kantons Thurgau.
Gemäss § 9 f. PBG soll die Bevölkerung in geeigneter Weise die Möglichkeit erhalten, an der Planung mitwirken zu können. Dafür werden die Planungsunterlagen der Bevölkerung wie folgt zur Einsicht zur Verfügung gestellt:
Frist: 13. November bis 5. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindekanzlei Neunforn, Bachstrasse 2, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr
Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Planungsbericht 251023
Anh_01_Technische-Dokumentationen_251023
Anh_02_Anpassung_Gewässermetrierung
01_GWR_Neunforn_Übersicht
02_GWR_Neunforn_Seegraben
03_GWR_Neunforn_Lattebach 1
04_GWR_Neunforn_Brüelbach 1
05_GWR_Neunforn_Brüelbach 2
06_GWR_Neunforn_Brüelbach 3
07_GWR_Neunforn_Brühlbach 4
08_GWR_Neunforn_Lützelgraben
09_GWR_Neunforn_Lützelgraben 2
10_GWR_Neunforn_07.04
11_GWR_Neunforn_Binnenkanal 1
12_GWR_Neunforn_Trüfelbach
13_GWR_Neunforn_Barchetsee
14_GWR_Neunforn_Müliweier
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, Anregungen und Anmerkungen zur Planung schriftlich an den Gemeinderat Neunforn, Bachstrasse 2, 8526 Oberneunforn einzugeben.
Der Gemeinderat
Amtliche Publikation einer Baueingabe
Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Evang. Kirchgemeinde Neunforn, Kirchgasse 4b, 8526 Oberneunforn
Bauvorhaben: Neubau Ballfang
Lage: Parz. Nr. 253 (Ossingerstrasse, Oberneunforn)
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe)
Auflagezeit: 7. November 2025 bis 27. November 2025
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Oberneunforn, 5. November 2025
Der Gemeinderat
Amtliche Publikation einer Baueingabe
Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Karl und Astrid Schuler, Ergetenacker 36, 8525 Niederneunforn
Bauvorhaben: Anbau Wintergarten (unbeheizt)
Lage: Parz. Nr. 2573 (Ergetenacker 36, Niederneunforn)
Zone: Wohnzone 2-geschossig (W2)
Auflagezeit: 27. Oktober 2025 bis 17. November 2025
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Oberneunforn, 23. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Amtliche Publikation einer Baueingabe
Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Walter Tiraboschi, Im Eggli 14, 8525 Niederneunforn
Bauvorhaben: Gartengestaltung mit Blocksteinen (bereits erstellt)
Gesuch um Ausnahmebewilligung für reduzierte Zwischenbermebreite
Lage: Parz. Nr. 2538 (Im Eggli 14, Niederneunforn)
Zone: Wohnzone 1-geschossig (W1)
Auflagezeit: 17. November 2025 bis 8. Dezember 2025
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Oberneunforn, 13. November 2025
Der Gemeinderat
Publikation Verkehrsanordnung
Gemeinde, Ort: Neunforn, Hochberg
Strasse, Weg: Hauptstrasse, Schaffhauserstrasse
Antragsteller: Politische Gemeinde Neunforn, Kantonales Tiefbauamt
Anordnung: Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.30 / 2.53 „Beginn und Ende Höchstgeschwindigkeit 60 km/h“ mit Zusatz 5.04 „Wiederholungstafel“ werden gemäss Antrag vom 5. April 2025 und Situationsplan vom 10. September 2025 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Neunforn oder hier eingesehen werden.
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Oberneunforn, 31. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Publikation Verkehrsanordnung
Gemeinde, Ort: Neunforn, Niederneunforn
Strasse, Weg: Altikerstrasse K7
Antragsteller: Politische Gemeinde Neunforn, Kantonales Tiefbauamt
Anordnung: Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 „Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h“ werden gemäss Antrag vom 16. Oktober 2024 und Situationsplan vom 19. Juni 2025 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Neunforn eingesehen werden.
Ort: Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Oberneunforn, 31. Oktober 2025
Der Gemeinderat