Meldung Mieterwechsel

Gemäss Gesetz über das Einwohnerregister vom 25.02.2009 sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:

  1. Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden.
  2. Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.

Mieterwechsel